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Fahrlehrer: Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn: Ja, aber . . .

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Der Bundesrat hat die Motion «Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben» verabschiedet. Der Schweizerische Fahrlehrer Verband (SFV) unterstützt den Vorstoss grundsätzlich, sieht darin allerdings grosses Potential für juristische Auseinandersetzungen: Wie genau unterscheidet sich das «Rechtsvorbeifahren» vom «Rechtsüberholen»? Und ab wann darf die Spur gewechselt werden, ohne als Rechtsüberholer zu gelten? Der SFV stellt mit Befremden fest, dass noch vor kurzer Zeit argumentiert wurde, dass das Rechtsvorbeifahren keinesfalls erlaubt werden darf, weil es zu mehr Unfällen führen würde. Man sei sich «nicht gewohnt», dass man als Autofahrer rechts überholt werde.

 

In der Fahrausbildung – die übrigens nun mit der Neuauflage durch Opera-3 gekürzt werden soll – lernt jeder Neulenker die Blicktechnik, die er einzuhalten hat, um sicher einen Spurwechsel zu vollziehen. Dabei ist es absolut unwesentlich, ob dieser Spurwechsel nach links oder nach rechts passiert. Es ist sogar so, dass aufgrund der Sitzposition des Fahrers der «Tote Winkel» nach rechts kleiner ausfällt als nach links, dieser Spurwechsel also somit prinzipiell ungefährlicher und einfacher ist.

 

Nun will die Politik einerseits die Ausbildung der Neulenker kürzen (Opera-3), andererseits Fahrmanöver wie das Rechtsvorbeifahren auf der Strasse zulassen, die eine – jetzt aktuell geltende – Aus- und Weiterbildung der Lenker voraussetzt. Wenn also gemäss einigen Politikern die Situation eintreten soll, dass eine Freigabe des Rechtsüberholens zu mehr Unfällen führt, zeigen sie mit dieser Einschätzung doch bloss, dass Sie den Autofahrern nicht vertrauen.

 

Und wenn dem so wäre, ist es dann nicht wichtiger, dafür zu sorgen, dass die Autofahrer korrekt ausgebildet werden, statt ihnen Manöver zu verbieten, bei denen die Politik offenbar der Meinung ist, dass sie «unfallträchtig» sind? Würde man den Coiffeuren auch gewisse Frisuren verbieten, nur weil sie sie nicht beherrschen oder bisher nicht gekannt haben? Würde man da nicht eher bei der Ausbildung ansetzen, um sie in die Lage zu versetzen, diese Frisuren zu schneiden? Der SFV begrüsst den Vorstoss, gibt aber zu bedenken, dass diese Forderung zusätzliche Ausbildung verlangt – und nicht etwa weniger wie im Rahmen von Opera-3 vorgeschlagen.

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