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Neue Bildungsverordnung: Das Autogewerbe ersetzt Schulfächer

 

Die Automobilbranche entwickelt sich rasant. Damit die Qualität der technischen Grundbildungen im Autogewerbe mit der herrschenden Dynamik Schritt hält, werden die Lerninhalte regelmässig überprüft. Per 1. Januar 2018 ist die revidierte Bildungsverordnung in Kraft getreten. Sie wird zum Lehrbeginn im August wirksam und bringt Neuerungen sowohl für die über 2500 neuen Lernenden als auch für die Ausbildungsbetriebe. Die Verordnung wurde vom «Auto Gewerbe Verband Schweiz» (AGVS) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entwickelt.

 

Bislang orientierte sich der Unterricht an den Berufsfachschulen an Fächern wie Elektrik, Elektronik, Physik, Fahrwerk, Motor und Kraftübertragung. Diese Schulfächer werden von Handlungskompetenzen abgelöst. So umfasst beispielsweise die vierjährige berufliche Grundbildung zum Automobil-Mechatroniker neu die Handlungskompetenzbereiche

 

• Prüfen und Warten von Fahrzeugen
• Austauschen von Verschleissteilen
• Unterstützen von betrieblichen Abläufen
• Überprüfen und Reparieren von Systemen
• Diagnostizieren mechatronischer Systeme

 

Beim Automobil-Mechatroniker wird dem Trend zum teilautonomen Fahren mit den Handlungskompetenzen «Fahrerassistenzsysteme diagnostizieren und reparieren» Rechnung getragen. Die vielfältigen Energieträger werden neu mit den Handlungskompetenzen «Elektro-, Hybrid- und alternative Antriebskonzepte diagnostizieren und reparieren» berücksichtigt.

 

«Ein zentraler Punkt der revidierten Bildungsverordnung ist auch die Einführung eines elektronischen Lehrmittels in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen», erklärt Olivier Maeder, Bildungsverantwortlicher beim Schweizer Garagistenverband. Die Lernenden bringen ihr eigenes Notebook mit, auf das die entsprechende Software geladen wird. Die Digitalisierung hat damit nach der Werkstatt auch die Schulzimmer erreicht.

 

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