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Fahren im Ausland: Abenteuer oder teures Vergnügen?
https://www.carwing.ch/branchennews/7804-autofahren-im-ausland-abenteuer-oder-teures-vergnuegen.html#sigProId16c634d752
Autofahrer aus der Schweiz müssen auch im Ausland begangene Verkehrsdelikte zahlen – das ist leider keine Urlaubsüberraschung, die man sich wünscht. Wer glaubt, durch einfaches Ignorieren davon zu kommen, könnte eine unangenehme Überraschung erleben, denn je nach Land drohen noch härtere Strafen. Der TCS hat ein paar clevere Tipps parat, wie man Ärger vermeiden kann – und was man tun sollte, wenn es doch mal schiefgeht.
Der Traumurlaub endet oft mit schönen Erinnerungen – und manchmal leider auch mit einem saftigen Bussgeldbescheid im Briefkasten. Ob nun aus Versehen oder Unwissenheit: Schweizer Autofahrer begehen im Ausland immer wieder Verkehrsverstösse. Und während die Sonnencreme im Kofferraum vergessen wurde, hätte man besser die Verkehrsregeln des Urlaubslandes mitgenommen.
Verkehrsregeln? Überall anders!
Die Verkehrsregeln im Ausland sind oft so unterschiedlich, dass man sich manchmal fragt, ob man gerade in einer anderen Dimension unterwegs ist. Wer also in ferne Gefilde reist, sollte besser vorher einen Blick auf die Regeln werfen. Sonst kann die Überraschung beim Blick auf den Bussgeldbescheid schon mal den Urlaubsflair trüben. Der TCS rät dazu, Bussgelder möglichst schnell zu zahlen – nicht nur, weil Mahngebühren wehtun, sondern auch, weil man in einigen Ländern Rabatte bis zu 30 % auf das Bussgeld bekommen kann. Schnäppchenjäger aufgepasst!
Das Schengen-Abkommen sorgt dafür, dass Verkehrsverstösse grenzübergreifend gemeldet werden. Zahlt man nicht, könnte es bei der nächsten Grenzüberquerung richtig spannend werden: von der Stillegung des Autos bis hin zur Beschlagnahmung ist einiges drin. Und wer will schon seinen nächsten Urlaub mit den Beamten des Zolls verbringen?
Rechtshilfe – der lange Arm der Justiz
Dank diverser Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern können ausländische Behörden ihre Bussgeldbescheide direkt in die Schweiz schicken. Und das Beste: Wenn man nicht zahlt, wird’s noch teurer! Zwar dürfen Inkassounternehmen aus dem Ausland nicht einfach so die Forderungen eintreiben, aber es ist trotzdem ratsam, den offenen Betrag zu begleichen. Sonst könnte das nächste Ferienziel zum Schauplatz eines Gerichtsverfahrens werden. Klingt nicht nach einer entspannten Reise, oder?
Führerausweis weg – auch in der Schweiz
Und wer glaubt, das Ganze endet an der Schweizer Grenze, der irrt. Sollte im Ausland ein Fahrverbot verhängt werden, weil man es mit dem Bleifuss übertrieben hat, kann das auch den Führerausweis in der Schweiz kosten. Zum Beispiel, wenn man in Italien auf der Autobahn 30 km/h zu schnell unterwegs war, dann kann das nach Schweizer Recht als «mittelschwerer Verstoss» gelten – und das kostet gerne mal den Lappen für einen Monat. Wer vorher schon Ärger hatte, muss mit noch längeren Entzugszeiten rechnen. Immerhin: Die Schweizer Behörden schauen sich jeden Fall einzeln an. Eine gewisse Spannung bleibt also.
Fristen und Beschwerde – nicht zu lange warten!
Wer eine Busse erhalten hat, sollte sich nicht zu viel Zeit lassen. In der Regel hat man je nach Land zwischen 5 und 60 Tagen, um zu zahlen. Und wenn man den Brief ignoriert, gilt das trotzdem – die Zeit läuft auch, wenn der Postbote ohne Unterschrift geht. Wer Einspruch erheben will, sollte das zügig tun und sich gut vorbereiten: konkrete Beweise sind Pflicht. Aber Achtung: Wird der Einspruch abgelehnt, kann sich der Betrag schon mal verdoppeln.
Rechtsschutz – besser abgesichert reisen
Der Austausch mit den ausländischen Behörden kann ein wahres Geduldsspiel werden. Damit man nicht die Nerven verliert, empfiehlt der TCS eine Rechtsschutzversicherung, die auch im Ausland greift. So kann man sich bei Bedarf auf die Unterstützung von Rechtsexperten verlassen – und den Urlaub ein bisschen entspannter genießen.
Mit diesen Tipps im Gepäck fährt es sich doch gleich viel sicherer – auch jenseits der Schweizer Grenzen.
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