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«Lastwägeler» sind beunruhigt: Standardlösungen passen nicht

 

Die Vertreter der Schweizer Nutzfahrzeugbranche haben sich zum Gedankenaustausch in der Berner Mobilcity getroffen. Im Zentrum stand die Umsetzung neuer Richtlinien, die meist aus der EU kommen – und Herausforderungen bringen. Vom Certificate of Conformity (eCOC) bis zum Messverfahren WLPT: Regulatorische Neuerungen halten die Branche auf Trab. Unter der Leitung von Felix Trösch (Präsident Nutzfahrzeugkommission) diskutierten Persönlichkeiten die aktuellen Entwicklungen.

 

Am runden Tisch neben «Carrosserie Suisse» ebenfalls vertreten waren die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA), die Vereinigung Schweizerischer Automobil-Importeure (auto-schweiz), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), das Dynamic Test Center (DTC), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Berner Fachhochschule (BFH), der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) sowie mehrere Fahrzeugbaubetriebe.

 

Der Wechsel der Fahrzeugzulassung von europäisch gesamtgenehmigten Personen- und Lieferwagen mittels Typengenehmigung (typbasiert) zur Einzeldatenzulassung mittels digitalem eCOC ist in vollem Gange. «Bei den Nutzfahrzeugen ist die Sachlage komplexer. Je nach Aufbau sind keine Standardabwicklungen möglich», meinten die Anwesenden. «Carrosserie Suisse» nutzt die Gelegenheit und beteiligt sich in einer Arbeitsgruppe des ASTRA an den Anpassungen des Zulassungsprozesses bei Mehrstufenfahrzeugen.

 

Eine grosse Frage werfen die Assistenzprogramme auf, die aufgrund einer EU-Regelung auch in der Schweiz obligatorisch sind: Wie lässt sich die Kalibrierung prüfen, zum Beispiel nach einem Umbau oder einer Reparatur? Ziel der Branche ist es, Kalibrierungsstützpunkte aufzubauen und die Sensoren möglichst so zu prüfen, dass keine Mehrkosten entstehen.

 

«Von den Prüfungen des hinteren Unterschutzes gemäss UNECE R58-3 träume ich schon», so Felix Trösch schmunzelnd: «Die Schweiz verwendet andere Messmethoden als die EU. Deshalb haben wir der ASA geschrieben.» Die Schweiz misst auf die «wirksame Fläche», was den Spielraum im Fahrzeugbau einschränkt.

 

Auch die leichten Nutzfahrzeuge (bis 3.5t) sind dem CO2-Monitoring unterstellt. Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Leergewicht über 2585 Kilo, die nach dem Messverfahren für schwere Motorwagen homologiert wurden, unterliegen nicht den CO2-Sanktionen. Das Bundesamt für Energie (BFE), welches für den CO2-Vollzug verantwortlich ist, hat Kenntnis von Gewichtsmanipulationen an leichten Nutzfahrzeugen. Die Importeure wurden mit einem Brief darüber informiert. Das CO2-Gesetz ab 2025 wurde vom Parlament bereits verabschiedet. Wenn die Verordnung zum neuen CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geht, wollen sich die Branchenvertreter diesbezüglich einbringen.

 

«Der Austausch hilft, gemeinsam zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln», erklärte Trösch: «So konnten wir schon einige Entwicklungen mitgestalten.» Kein Wunder, dass sich die Branchenvertreter weitere Treffen wünschen.

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