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Mit U-Nr. durch Deutschland: Beide Länder sagen «Ja»!

 

Das gemeinsame Vorgehen von AGVS, dem Bundesamt für Strassen (Astra) und dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) hat sich gelohnt: Fahrten durchs benachbarte Deutschland mit Schweizer Händlerschildern, den sogenannten U-Nummern, sind ab 1. Juli 2021 möglich. Astra und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bmvi) haben eine befristete Vereinbarung bis 23. Dezember 2023 zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet.

 

Damit können Schweizer Carrossiers und Garagisten mit ihren U-Nummern neu auf deutschem Staatsgebiet verkehren – und umgekehrt. Die Vereinbarung erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen, indem zum Beispiel Probefahrten und Fahrten zu Testgeländen im jeweils anderen Land möglich werden. Ausserdem müssen Fahrzeuge mit Händlerschild in den Grenzregionen künftig keine Umwege mehr in Kauf nehmen, sondern können einen direkten Weg wählen. Weiterhin verboten bleibt der Import und Export mit Händlerschildern. Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden.

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