Carrosserie- und Fahrzeugbau
Waren- oder Personentransport? Rollercab macht beides möglich
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Patent «Rollercab»: Wird die Sitzbank nicht benötigt, lässt sie sich zu Gunsten von mehr Laderaum mit einem Handgriff senkrecht stellen. Patent «Rollercab»: Wird die Sitzbank nicht benötigt, lässt sie sich zu Gunsten von mehr Laderaum mit einem Handgriff senkrecht stellen.
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Sowohl als auch: Ein Warentransporter lässt sich dank «Rollercab» alternativ für die Spedition von Personen nutzen. Sowohl als auch: Ein Warentransporter lässt sich dank «Rollercab» alternativ für die Spedition von Personen nutzen.
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Sicherheit geht vor: Die an der Hinterseite des Sitzes angebrachte und geprüfte Trennwand schützt Passagiere vor herumfliegenden Teilen. Sicherheit geht vor: Die an der Hinterseite des Sitzes angebrachte und geprüfte Trennwand schützt Passagiere vor herumfliegenden Teilen.
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Schön fürs Auge und bequem zum Sitzen: «Rollercab» erfüllt alle europäischen Sicherheitsnormen und bietet unter anderem Dreipunkt-Sicherheitsgurte. Schön fürs Auge und bequem zum Sitzen: «Rollercab» erfüllt alle europäischen Sicherheitsnormen und bietet unter anderem Dreipunkt-Sicherheitsgurte.
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Sauber verarbeitet, qualitativ auf Top-Niveau und einfach in der Bedienung: Die Sitzbank lässt sich mit einem Handgriff vor- und zurückklappen. Sauber verarbeitet, qualitativ auf Top-Niveau und einfach in der Bedienung: Die Sitzbank lässt sich mit einem Handgriff vor- und zurückklappen.
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Leichte Sachentransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind im Schweizer Güterverkehr beliebt. Das beweisen die Verkaufszahlen: Von Januar bis Ende Juli 2017 wurden hierzulande 18 300 Exemplare in Verkehr gesetzt, ein Mehrfaches als noch vor fünfzehn Jahren. Grund: Sie sind kostengünstig in Anschaffung und Unterhalt, agil und wendig im Strassenverkehr und können in der Regel mit wenig baulichem Aufwand den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Ein gutes Beispiel dafür ist «Rollercab» – ein Produkt aus dem Sortiment der Hess-Gruppe im solothurnischen Bellach.
Aber der Reihe nach. Leichte Nutzfahrzeuge, die hierzulande mit Typengenehmigung «N» unterwegs sind, bieten in der Kabine Platz für den Fahrer – und je nach Ausführung für einen oder zwei Beifahrer. Ansonsten dürfen sich keine Menschen in den «N»-Fahrzeugen aufhalten, der Laderaum ist einzig den Waren und Gütern vorbehalten. Eine Ausnahme bilden Transporter mit Typengenehmigung «N1»: Sie können auch für den gelegentlichen Personentransport eingesetzt werden – sofern sie über ein Sitzsystem verfügen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Und hier kommt nun die Hess-Gruppe mit eben «Rollercab» ins Spiel: Die Sitzbank bietet Platz für wahlweise drei oder vier Personen und erfüllt sämtliche europäischen Sicherheitsnormen. Unter anderem verfügt «Rollercab» auf allen Plätzen über Dreipunkt-Sicherheitsgurte und kann komplett nach vorne geklappt werden, womit die Ladefläche bei Bedarf ihrer eigentlichen Transport-Nutzung zugeführt werden kann. Ebenfalls dabei: Eine an der Sitzbank befestigte und geprüfte Trennwand, die vor eventuell herumfliegenden Gegenständen schützt. «Rollercab» eignet sich insbesondere für grössere Lieferwagen wie Mercedes-Benz Sprinter, VW Crafter, Renault Master, Opel Movano oder Fiat Ducato. In kleinere Lieferwagen wie Opel Vivaro oder Renault Trafic verbaut Hess «Rollercompact». Wie der Name sagt, ist dieses System kompakter gebaut als «Rollercab» und stellt ausschliesslich drei Sitzplätze zur Verfügung. Die Auflagen, die punkto Sicherheit erfüllt werden müssen, sind dieselben.
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