Carrosserie- und Fahrzeugbau

VSCI: Delegierte sagen ja zum neuen Gesamtarbeitsvertrag

 

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 14. Dezember 2017 in der Stadthalle in Zofingen (AG) haben die Delegierten vom «Schweizerischen Carrosserieverband» (VSCI) den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einstimmig angenommen. Der bisherige GAV trat am 01. Januar 2014 in Kraft. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gültigkeit des bestehenden Vertrages am 31. Dezember 2017 endet, nahm die «Paritätische Landeskommission Carrosserie» frühzeitig die Arbeit für die Ausarbeitung eines neuen Entwurfes auf.

 

Insbesondere die folgenden Anpassungen und Neuerungen sahen die Arbeitgebervertreter des VSCI als wesentliche positive Schwerpunkte im GAV 2018 an:

 

• Die Arbeitnehmer haben neu Anspruch auf zwei (statt bisher einen) bezahlten Arbeitstag für die Weiterbildung.

• Es besteht eine Flexibilität in der Wochenarbeitszeit. Jeder Betrieb kann in Absprache mit dem Personal selbst zwischen weniger Wochenarbeitszeit oder mehr Ferien wählen.
41-Stundewoche = vier Wochen Ferien
42-Stundenwoche = fünf Wochen Ferien

• Es soll ein Modell ausgearbeitet werden, das den flexiblen Altersrücktritt ermöglicht. Das heisst: Je nach Situation ist eine vorzeitige Pension möglich. Menschen sollen aber auch länger als bis 65 Jahre arbeiten können.

 

Der Zentralvorstand des VSCI empfahl den Delegierten die Annahme. An der für die Abstimmung eigens einberufenen ausserordentlichen Delegiertenversammlung wurde der neue Gesamtarbeitsvertrag von den anwesenden 55 Delegierten einstimmig angenommen. Der VSCI und die «Paritätische Landeskommission Carrosserie» sind überzeugt, mit dem Vertrag den richtigen Weg für eine erfolgreiche und nachhaltige Zukunft des Carrosseriegewerbes eingeschlagen zu haben.

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