Carrosserie- und Fahrzeugbau

Corona-Schutzkonzept: Verband hilft mit Dokument im Internet

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Gemäss Art 6. Abs. 3 der «Covid-19»-Verordnung 2 müssen auch Betriebe ein Schutzkonzept erstellen und umsetzen, die ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten. Ziel der Massnahmen ist es, einerseits Mitarbeitende und andererseits die allgemeine Bevölkerung als Dienstleistungsempfänger vor einer Ansteckung zu schützen.

 

Auf der Grundlage des Schutzkonzeptes des AGVS stellt «carrosserie suisse» seinen Mitgliedern eine Vorlage zur Verfügung. Das Konzept führt quasi die bisherigen Empfehlungen und Richtlinien (Orientierungshilfe vom 12. März 2020, Leitfaden im Umgang mit Kunden) von «carrosserie suisse» in einem Dokument zusammen. Für die Umsetzung sind die Betriebe selber verantwortlich und dementsprechend auch haftbar.

 

Gemäss dem SECO müssen Betriebe, die schon ein Schutzkonzept erstellt haben, überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht. Gegebenenfalls müssen die nötigen Anpassungen vorgenommen werden. Betriebe, die noch kein Schutzkonzept haben, müssen ein solches erstellen und umsetzen. Für all diese Anpassungen wird eine angemessene Frist gewährt. Das Dokument «Schutzkonzept für Carrosseriebetriebe» kann im Internet heruntergeladen werden.

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