Carrosserie- und Fahrzeugbau

Carrosserie Suisse: Sektion ZH hält Versammlung schriftlich ab

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Die 74. ordentliche Generalversammlung von «Carrosserie Suisse Zürich» war ursprünglich auf den 2. April 2020 geplant und hätte im Golfpark Otelfingen über die Bühne gehen sollen. Doch sie wurde schon Mitte März aufgrund der Coronakrise auf unbestimmte Zeit verschoben. Leider erlaubt es die aktuelle Situation noch immer nicht, die GV in gewohnter Form durchzuführen.

 

Der Vorstand hat deshalb an seiner Sitzung vom 7. Mai 2020 beschlossen, die Versammlung auf dem schriftlichen Weg gemäss Art. 6a der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Damit ist sichergestellt, dass die Zürcher Sektion ihre formalen Geschäfte geordnet weiterführen kann – und dass die notwendigen Beschlüsse gefasst werden und die Handlungsfähigkeit der Organe gewährleistet bleibt.

 

Für die schriftliche Durchführung sind folgende Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen: Die Mitglieder wurden am 19. Mai 2020 mit den nötigen Infos und der Ablaufplanung versorgt. Zugleich wurden sie aufgefordert, Anträge schriftlich (bis 29. Mai 2020) ans Sekretariat (Langwiesenstrasse 7, 8108 Dällikon) einzureichen. Selbstverständlich sind auch Emails Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

 

Anschliessend werden die formellen GV-Unterlagen den Mitgliedern am 5. Juni 2020 zugestellt. Für alle Entscheidungstraktanden, wie beispielsweise Abnahme des Jahresberichts, werden Abstimmungszettel erstellt. Das gleiche Vorgehen gilt auch für Anträge. Gültig abgestimmt werden kann nur mit Ja, Nein oder Enthaltung.

 

Das Sekretariat stellt zusammen mit dem Präsidenten oder einem Vorstandsmitglied sicher, dass die Auszählung der schriftlich eingegangenen Stimmzettel korrekt erfolgt.
Der Stichtag der Generalversammlung ist der 22. Juni 2020. Bis zu diesem Datum müssen die Stimm- und Wahlzettel auf dem Sekretariat eingetroffen sein. Die Einreichung kann sowohl elektronisch als postalisch erfolgen. Stimm- und Wahlzettel, die nach dem 22. Juni eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es gilt der Termin des Post- beziehungsweise Maileingangs beim Sekretariat.

 

Nach Ablauf des Stichtages wird ein spezielles «Ausnahmeprotokoll» erstellt. Darin werden die Wahl- und Abstimmungsergebnisse gemäss Traktandenliste aufgeführt (inkl. allfälliger Anträge). Das «Ausnahmeprotokoll» wird den Mitgliedern bis 07. Juli 2020 zugestellt.

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