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    Brüssel zählt jetzt auch Hunde, Katzen und Frettchen

Von Dennis Schneider

Wer in diesem Sommer mit Hund, Katze oder Frettchen Richtung Süden fährt, sollte vor dem Packen nicht nur an Leine, Napf und Lieblingsdecke denken. Auch ein Blick in den Heimtierpass lohnt sich. Und ja: Frettchen. Die kleinen, flinken Wohnzimmer-Artisten gehören in den EU-Regeln tatsächlich zur offiziellen Reisegesellschaft. Hund, Katze, Frettchen – so trocken formuliert Brüssel das Haustierglück auf Rädern.

Die EU hat ihre Regeln für das Reisen mit Haustieren neu geordnet. Für die meisten Schweizer ändert sich dadurch nicht alles, aber genug, um an der Grenze nicht plötzlich mit einem sehr wachen Hund, einer beleidigten Katze oder einem erstaunlich reisefreudigen Frettchen dazustehen.

Die gute Nachricht zuerst: Der Schweizer Heimtierpass bleibt für Reisen in die EU anerkannt. Wer mit Hund oder Katze nach Italien, Frankreich, Österreich oder weiter ans Meer fährt, braucht also kein neues europäisches Dokument. Die Schweiz gehört zu jenen Ländern, aus denen Tiere mit einem dort ausgestellten Heimtierpass in die EU einreisen dürfen. Für Schweizer Tierbesitzer bleibt der Papierkram damit überschaubar – sofern er vollständig und aktuell ist.

Zur Grundausstattung gehören weiterhin drei Dinge: Heimtierpass, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung. Das gilt für Hunde, Katzen und Frettchen. Der Chip muss lesbar sein, die Tollwutimpfung korrekt eingetragen und zum Zeitpunkt der Reise gültig. Wer ein Jungtier mitnimmt oder die Impfung erst kurz vor der Abfahrt auffrischen lässt, sollte genau hinschauen: Nach einer Erstimpfung gilt der Schutz nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist. Ferienplanung nach Gefühl ist hier keine besonders gute Idee.

Neu stärker im Fokus steht die Zahl der Tiere. Für nicht kommerzielle Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen gilt grundsätzlich eine Grenze von maximal fünf Tieren. Damit will Brüssel klarer zwischen privater Ferienreise und gewerblichem Tiertransport unterscheiden. Für die Familie mit Labrador, Büsi und Kofferraumchaos ist das kein Problem. Für Züchter, Mehrhundehalter, Hundesportler oder Tierfreunde mit halber Arche kann es aber rasch komplizierter werden.

Mehr als fünf Tiere sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt Ausnahmen, etwa für Wettbewerbe, Ausstellungen, Sportveranstaltungen oder Trainings dazu. Dann braucht es aber einen schriftlichen Nachweis, und die Tiere müssen älter als sechs Monate sein. Fehlt dieser Nachweis, gilt die Fahrt nicht mehr einfach als private Reise. Dann beginnt der Teil, den niemand freiwillig in die Ferienplanung schreibt: Verwaltungsarbeit mit Fell.

Wichtig ist auch, wer mit dem Tier reist. Die neuen EU-Vorgaben stellen klarer darauf ab, dass das Haustier mit seinem Besitzer unterwegs ist oder unter dessen Verantwortung reist. Wird das Tier von einer anderen Person mitgenommen, muss der Besitzer zeitnah ebenfalls reisen, in der Regel innerhalb von fünf Tagen vor oder nach dem Tier. Auch dafür kann eine schriftliche Erklärung nötig sein. Wer also «nur schnell» den Hund von Bekannten über die Grenze mitnimmt, sollte vorher wissen, worauf er sich einlässt.

Besonders relevant wird es, wenn die Reise nicht einfach in die EU führt, sondern über sie hinaus. Italien oder Frankreich sind meist unkompliziert. Anders sieht es aus, wenn die Route weiter in ein Drittland führt, etwa in Teile des Balkans, in die Türkei oder nach Nordafrika. Dann ist nicht nur die Ausreise entscheidend, sondern vor allem die Rückreise. Je nach Land können Gesundheitszeugnisse, zusätzliche Nachweise oder ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich sein. Wer das erst an der Grenze erfährt, hat ein Problem, das sich nicht mit einem kurzen Anruf beim Tierarzt lösen lässt.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV, empfiehlt deshalb, die Bestimmungen des Ziellandes frühzeitig zu prüfen. Seit dem 22. April 2026 gelten zudem neue Bescheinigungsmuster für Heimtiere aus Drittstaaten. Alte Muster bleiben für eine Übergangszeit noch verwendbar, doch gerade bei Reisen ausserhalb des EU-Raums lohnt sich ein genauer Blick. Die einfache Regel lautet: Je weiter weg vom klassischen EU-Ferienziel, desto weniger sollte man improvisieren.

Neben den Papieren bleibt der Transport im Auto ein eigenes Thema. In der Schweiz gibt es zwar keine simple Formel wie «Hund muss angeschnallt sein». Trotzdem darf ein Tier im Fahrzeug weder den Fahrer ablenken noch bei einer Bremsung zum Risiko werden. Der Hund gehört nicht auf den Schoss, die Katze nicht frei auf die Rückbank, und ein Frettchen im Fussraum ist keine charmante Eigenheit, sondern eine sehr schlechte Idee.

Am sinnvollsten sind stabile Transportboxen, Trenngitter oder passende Sicherungssysteme. Das Tier muss genügend Platz haben, normal stehen, sitzen und liegen können. Im Sommer kommt die Hitze dazu. Ein Auto wird auch bei scheinbar harmlosen Temperaturen rasch zur Falle. Ein kurzer Halt in der Sonne, ein Fensterspalt und der Gedanke «das dauert nur fünf Minuten» sind eine Kombination, die jedes Jahr wieder unterschätzt wird. Für den Menschen ist es ein Zwischenstopp. Für das Tier kann es lebensgefährlich werden.

Wer diesen Sommer mit Haustier verreist, sollte deshalb drei Dinge vor der Abfahrt erledigen: Dokumente prüfen, Route klären, Transport sichern. Im Heimtierpass müssen Chipnummer und Tollwutimpfung stimmen. Bei Reisen über die EU hinaus müssen die Rückreisebedingungen vor der Abfahrt bekannt sein. Und im Auto muss das Tier so untergebracht sein, dass es nicht zur flauschigen Flugbahn wird, sobald der Verkehr auf der Gotthardroute wieder einmal seine eigenen Regeln schreibt.

Die neuen EU-Regeln sind also kein Grund zur Reisepanik. Sie sind eher ein Hinweis darauf, dass Ferien mit Haustieren nicht erst an der Autobahnraststätte beginnen. Für die meisten Schweizer bleibt die Reise mit Hund, Katze und – wer hätte es gedacht – Frettchen unkompliziert. Aber unkompliziert ist nicht dasselbe wie egal. Wer sauber vorbereitet ist, fährt entspannt los. Wer es darauf ankommen lässt, lernt an der Grenze vielleicht eine alte Wahrheit neu: Bürokratie bellt nicht. Sie beisst trotzdem.

Faktenbasis: Die EU bestätigt, dass der Heimtierpass für Hunde, Katzen und Frettchen gilt und dass Tiere aus der Schweiz mit einem Schweizer Heimtierpass in die EU einreisen können. Das BLV nennt für Hunde, Katzen und Frettchen ebenfalls Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung als Mindestanforderungen für Reisen. Zudem gelten für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittstaaten besondere Bedingungen; bei privaten Reisen liegt die Grenze grundsätzlich bei fünf Tieren.