Dennis Schneider (Text)
Der Datenzugang für freie Werkstätten wird konkreter: Seit dem 23. September müssen Fahrzeughersteller unabhängigen Diagnoseanbietern technische Angaben liefern, damit diese ihre Systeme an die Fahrzeugschnittstellen anbinden können. In den Werkstätten kommen die neuen Möglichkeiten an, sobald die Anbieter sie in ihre Geräte und Software integriert haben. Die Verordnung (EU) 2026/699 setzt damit einen ersten verbindlichen Termin für den gestaffelten Ausbau des Zugangs zu Diagnose- und Reparaturdaten.
Wie gross der Rückstand ist, zeigt eine Befragung der EU-Kommission: 93 Prozent der Vertragswerkstätten gaben an, Lese- und Schreibzugriff auf Fahrzeugdaten zu haben. Bei den freien Betrieben waren es 48 Prozent. Für Carrosserien können solche Daten etwa bei Diagnosen, beim Austausch und Codieren von Steuergeräten oder bei ADAS-Kalibrierungen nach einer Reparatur entscheidend sein.
Die nächste Stufe folgt am 23. Dezember. Für bestimmte Fahrzeugtypen sollen dann unter anderem Schnittstellen für Variantencodierungen, Ersatzteilzuordnungen und die Programmierung von Steuergeräten bereitstehen. Im Juni 2027 kommen weitere fahrzeugbezogene Reparaturinformationen hinzu; für bestimmte ältere Typgenehmigungen gelten dann ebenfalls weitere Pflichten. Funktionen, die Software-Updates voraussetzen, sind bis Juni 2028 gestaffelt.
Für die Schweiz gilt die EU-Verordnung nicht automatisch. Das Abkommen mit der EU verknüpft die gegenseitige Anerkennung von Fahrzeug-Typgenehmigungen jedoch mit der Anpassung des Schweizer Rechts an die EU-Vorschriften. Weil die neue Regelung die EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858 ändert, spricht einiges für einen entsprechenden Anpassungsdruck. Eine Schweizer Umsetzungsfrist ist bislang nicht veröffentlicht. Für hiesige Betriebe bleibt deshalb entscheidend, ob Diagnoseanbieter die erweiterten Funktionen auch in der Schweiz freischalten – und zu welchen Bedingungen.