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News: Deutsche respektieren Schweizer U-Nummern

 

Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern (U-Nummern) in Deutschland neu unbefristet möglich. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und löst die befristete Vereinbarung vom 1. Juli 2021 ab.

 

Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der 2022 abgeschlossen wurde und am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da diese nur an Autos mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen.

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