Carrosserie- und Fahrzeugbau

Carrosseriegewerbe erhöht die Mindestlöhne

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Die von den Sozialpartnern vorgeschlagenen Lohnanpassungen wurden am 28. November 2019 vom Zentralvorstand bestätigt. Auf eine generelle Lohnerhöhung fürs Jahr 2020 wird verzichtet. Die Konjunktur hat sich 2019 nicht mehr so gut entwickelt wie in den vergangenen Jahren. Die Prognosen für die Wirtschafts- und Marktlage sind eher rückläufig, und auch der Konsumentenpreisindex ergibt keine Teuerung.

 

Aber die Mindestlöhne für 2020 werden wie folgt erhöht:
- für gelernte Arbeitnehmer des Carrosseriegewerbes mit bestandenem Qualifikationsverfahren (EFZ) von 4300 auf 4450 Franken.
- für Arbeitnehmer mit einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) von 3875 auf 3950 Franken
- für Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss in der Carrosseriebranche von 3800 auf 3850 Franken.

 

In der heutigen Zeit ist es immer schwieriger, gute Arbeitskräfte zur rekrutieren. Die Mindestlohnanpassung soll ein Signal dafür sein, dass das Carrosseriegewerbe ein attraktiver Arbeitgeber ist. Das detaillierte Ergebnis der Lohnanpassung 2020 ist im Anhang 8 des Gesamtarbeitsvertrages auf carrosseriesuisse.ch zu finden.

 

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