Von Dennis Schneider
Das Ferienauto ist in Österreich künftig nicht mehr nur Transportmittel, sondern im Extremfall Beweisstück, Druckmittel und Staatsgut in spe. Wer dort massiv zu schnell fährt, riskiert nicht bloss eine Busse, ein Fahrverbot oder ein paar betretene Telefonate mit der Leasinggesellschaft. Ab Oktober 2027 kann das Auto endgültig weg sein – auch dann, wenn es dem Lenker gar nicht gehört.
Für Schweizer Autofahrer ist das mehr als eine österreichische Innenpolitik-Notiz. Österreich ist für viele der Weg in die Ferien, ans Skirennen, nach Wien, an die Adria oder einfach quer durch. Und auf österreichischen Strassen gilt nicht Schweizer Gewohnheitsrecht, sondern österreichisches Verkehrsrecht. Das Kontrollschild aus Zürich, Bern, St. Gallen oder dem Tessin ändert daran nichts. Wer dort fährt, wird dort beurteilt.
Schon seit dem 1. März 2024 kann Österreich Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmen. Die Schwellen sind klar: mehr als 80 km/h zu viel im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h zu viel ausserorts. Wer einschlägig vorbelastet ist, etwa wegen eines schweren Verkehrsdelikts, kann sein Auto bereits bei mehr als 60 km/h zu viel innerorts oder mehr als 70 km/h zu viel ausserorts verlieren. Das ist kein kleiner Ausrutscher mehr. Das ist die Sorte Tempo, bei der der Tacho lauter spricht als jede Ausrede.
Bisher gab es allerdings eine erhebliche Einschränkung. Dauerhaft verwertet werden konnte nur ein Fahrzeug, das dem Lenker allein gehörte. Leasingauto? Firmenwagen? Mietauto? Fahrzeug der Partnerin, des Vaters oder des Kollegen? Dann war zwar eine vorläufige Beschlagnahme möglich, aber der endgültige Verfall und die Versteigerung waren rechtlich blockiert. Genau dieses Schlupfloch hat der österreichische Verfassungsgerichtshof nun kassiert. Die Beschlagnahme und Verwertung von Raserfahrzeugen sei grundsätzlich verfassungskonform, entschied das Gericht. Gleichheitswidrig sei aber, dass einfache Eigentumskonstruktionen wie Leasing oder Miteigentum die Massnahme aushebeln können. Die entsprechenden Ausnahmen treten am 1. Oktober 2027 ausser Kraft. Ausgenommen bleiben nach der Logik des Gerichts nur gestohlene Fahrzeuge.
Für Schweizer Lenker bedeutet das: Wer ab diesem Zeitpunkt in Österreich mit einem Leasingfahrzeug, Firmenwagen, Mietwagen oder geliehenen Auto massiv rast, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Eigentumsfrage den Wagen rettet. Entscheiden wird die zuständige Bezirksbehörde. Wird das Auto verwertet, fliesst der Erlös nicht etwa zurück in die Ferienkasse, sondern zu 70 Prozent in den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds und zu 30 Prozent an das jeweilige Bundesland. Das ist dann keine pädagogische Verwarnung mehr, sondern eine staatlich organisierte Trennung von Mensch und Maschine.
Wichtig ist dabei: Die Schweiz wird nicht behandelt wie ein EU-Mitglied, weil sie keines ist. Sie wird behandelt wie jedes andere Herkunftsland. Massgebend ist der Tatort. Wer in Österreich einen schweren Verstoss begeht, fällt unter österreichische Regeln. Das gilt für Deutsche, Italiener, Niederländer und eben auch für Schweizer. Österreich kann einem Schweizer zwar nicht den Schweizer Führerausweis im heimischen Sinn entziehen, aber es kann ein Fahrverbot für Österreich aussprechen. Und je nach Fall kann ein schwerer Verstoss im Ausland auch in der Schweiz ein administratives Nachspiel haben.
Ganz fremd ist diese Härte aus Schweizer Sicht ohnehin nicht. Die Schweiz kennt mit Via sicura seit Jahren einen scharfen Rasertatbestand. Wer etwa in einer 30er-Zone mit mindestens 70 km/h zu viel erwischt wird, innerorts 50 km/h zu viel fährt, ausserorts 60 km/h oder auf der Autobahn 80 km/h über dem Limit liegt, bewegt sich im Bereich der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung. Das Gericht kann auch hier ein Fahrzeug einziehen, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde und die Einziehung weitere schwere Verstösse verhindern soll. Die Schweiz war in diesem Punkt also nie das Land der flauschigen Ermahnung. Sie war eher früh dran mit der harten Linie.
Österreich reiht sich nun deutlicher in eine europäische Entwicklung ein. Mehrere Länder behandeln extreme Raserei und schwere Alkoholfahrten nicht mehr als teure Unanständigkeit, sondern als Angriff auf die Verkehrssicherheit. Besonders hart geht Dänemark vor. Dort heisst der Tatbestand sinngemäss «Wahnsinnsfahrt». Wer schneller als 200 km/h fährt oder bei mehr als 100 km/h das Tempolimit um mehr als 100 Prozent überschreitet, riskiert die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Dasselbe gilt bei schweren Alkoholfahrten, etwa ab zwei Promille. Entscheidend ist auch dort nicht zwingend, wem das Auto gehört. Es kann also auch den Halter treffen, der sein Fahrzeug verliehen hat und danach feststellen muss, dass Grosszügigkeit manchmal sehr dänisch versteigert wird.
Italien setzt besonders beim Alkohol ein hartes Zeichen. Ab mehr als 1,5 Promille drohen hohe Geldstrafen, Arrest, ein Fahrverbot von einem bis zwei Jahren und die Einziehung des Fahrzeugs, sofern es dem Lenker gehört. Gehört es einer unbeteiligten Drittperson, wird das Fahrzeug in der Regel nicht endgültig eingezogen, dafür kann die Dauer des Fahrverbots verdoppelt werden. Auch bei Drogen am Steuer sind die Folgen massiv. Wer in Italien Ferien mit Fahrspass verwechselt und dazu noch Alkohol oder Drogen mischt, spielt also nicht mit südländischer Gelassenheit, sondern mit dem Strafrecht.
Polen wiederum hat die Gangart bei Alkoholfahrten ebenfalls verschärft. Dort kann das Auto bei schweren Alkoholdelikten eingezogen werden, namentlich ab 1,5 Promille, bei Unfällen unter Alkoholeinfluss teils schon früher. Ist der Lenker nicht Alleineigentümer des Fahrzeugs, kann statt des Autos der Gegenwert zum Thema werden. Das ist juristisch weniger fotogen als ein abgeschleppter Sportwagen, finanziell aber ähnlich unlustig.
Deutschland bleibt im Vergleich bei normalen Tempoverstössen zurückhaltender, hat aber bei illegalen Autorennen ein scharfes Instrument. Fahrzeuge, die bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingesetzt werden, können eingezogen werden. Das betrifft nicht nur klassische Rennen mit zwei Autos nebeneinander, sondern unter Umständen auch das sogenannte Einzelrennen: einer allein, die Strasse als Bühne, der Tacho als Publikum. Auch dort gilt: Das Auto kann zum Tatmittel werden.
Die Entwicklung ist damit eindeutig. Europa verabschiedet sich Schritt für Schritt von der Vorstellung, dass extreme Verkehrsdelikte einfach mit einer besonders dicken Rechnung erledigt sind. Wer heute in mehreren Ländern massiv rast, betrunken fährt oder ein Rennen inszeniert, riskiert nicht nur Geld, Punkte und Papierkram. Er riskiert das Fahrzeug selbst.
Für Schweizer Autofahrer ist die praktische Botschaft deshalb ernüchternd einfach. Das Schweizer Kontrollschild schützt im Ausland nicht vor ausländischem Recht. Leasingvertrag, Firmenflotte oder Mietwagenvertrag sind keine Immunitätskarte. Und die alte Ausrede, man habe das Auto ja nur ausgeliehen, verliert in Österreich ab 2027 endgültig ihren Charme.
Wer mit Vernunft fährt, merkt von all dem nichts. Wer aber glaubt, die Autobahn im Ausland sei ein rechtsfreier Beschleunigungsstreifen mit hübscher Landschaft, könnte am Ende eine sehr moderne Reiseerfahrung machen: hinfahren im Auto, heimkommen ohne.