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Kinder im Oldtimer: So ist der Nachwuchs richtig gesichert

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      Natürlich wollen die Kinder jetzt im Frühling für die Ausfahrt mit dem Old- oder Youngtimer dabei sein. Doch was ist mit der Sicherheit? Hier ein paar Antworten und Tipps, wie Familien ohne Gefahren im Klassiker reisen.

       

      Wenn es ums Fahren mit Kindern im Auto geht, fühlen sich Menschen mitunter von den Vorschriften eingeschränkt – das gilt auch für Oldtimerfans. Aber Achtung: Ältere Autos haben keine Gurte für die Rücksitze und meistens auch keine für Fahrer und Beifahrer. «Doch Anschnallmöglichkeiten sind gerade für Kinder unabdingbar», sagt Lothar Wech, Experte für Fahrzeugsicherheit bei TÜV Süd. Sein Appell: Nachrüsten.

       

      Nachrüstung: Oldtimer müssen je nach Alter keine Gurte haben. Bis in die Sechziger Jahre waren oft nicht einmal Befestigungsgewinde vorgesehen. Auf Rücksitzgurte oder eine Montagemöglichkeit mussten die Käufer sogar noch länger warten. Doch lassen sich Rückhaltesysteme oft nachrüsten. Andere alte Autos haben noch Statikgurte ohne Aufroller, und für sie gilt Ähnliches. Oftmals ist es nämlich möglich, Automatikgurte nachträglich zu montieren.

       

      Vordersitz: Wenn im Fond keine Dreipunktgurte verfügbar sind, bleibt nur der Beifahrerplatz für eine sachgerechte Sicherung. Voraussetzung ist natürlich, dass dort ein entsprechender Gurt vorhanden ist. Dann sollte aber auch niemand auf dem Rücksitz dahinter Platz nehmen, denn bei einem Unfall würde diese Person ungebremst nach vorn geschleudert und könnte das Kind auf dem Beifahrersitz verletzen.

       

      Dreipunkt: Auf der Rücksitzbank war der Zweipunktgurt lange Zeit die übliche Ausrüstung. Schon für Erwachsene bedenklich, ist er für die Befestigung eines Kindersitzes oder eines Boosters unbrauchbar. Wegen der hohen Belastung des Unterleibs im Fall des Falles raten Experten eindringlich, der Versuchung zur Montage zu widerstehen. Dreipunktgurte sind ein Muss. Und das Rückhaltesystem muss nach den aktuellen Regulierungen zugelassen sein – Jahrzehnte alte Kindersitze mögen im Stil zum alten Auto passen, nicht jedoch zum heutigen Sicherheitsanspruch.

       

      Stütze: Erst in den Siebziger Jahren wurden Kopfstützen für die Vordersitze Pflicht. Eine Vorschrift für die rückwärtigen Ausenplätze musste gar bis in die Neunziger warten und beim Mittelplatz liessen sich die Gesetzgeber bis nach der Jahrtausendwende Zeit. Für Kindersitze ist das Fehlen einer Kopfstütze kein Problem, da sie schon per Auslegung über eine eigene Abstützung für den Kopf verfügen. Anders bei Sitzerhöhungen – die sollten auf jeden Fall eine Rücklehne haben, die über den Kopf hinausragt.

       

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