Automobil
Fahren ohne Taglicht: Ab 2014 gibts 40 Franken Busse
Ab dem 1. Januar 2014 muss auch am Tag mit Licht gefahren werden. Wer sich nicht daran hält, wird mit 40 Franken gebüsst.
Um an das neue Gesetz zu erinnern, haben TCS, ACS und Astag eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Sie beinhaltet kleine Aufkleber für Armaturenbrett und Heckscheibe, einen Flyer sowie Plakate, die ab Januar 2014 in 23 BP-Tankstellen und später in Parkhäusern und auf Autobahn-Raststätten aufgehängt werden.
Neuwagen, die seit Februar 2011 im Verkauf sind, verfügen bereits über automatische Tagfahrleuchten. Bei älteren Modellen müssen die Abblendlichter eingeschaltet werden, wobei sich alternativ nachträglich auch LED-Tagfahrleuchten installieren lassen. Sie schonen die Abblendlampen und verbrauchen wesentlich weniger Energie.
Fahren mit Taglicht soll ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sein – vor allem für Velofahrer und Fussgänger, so lautet das Argument des Gesetzgebers. Er ist darüber hinaus der Meinung, dass ältere Personen und Kinder so besser in der Lage sind, das Tempo der Fahrzeuge und das damit verbundene Risiko einzuschätzen.
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