Automobil

Elektronische Hoheit: Gebt den Systemen das Kommando

 

Seit dieser Woche sind ein paar bauliche Vorschriften für alle Neuwagen zur Pflicht geworden. Die Systeme sollen der Verkehrssicherheit dienen, ob sie allerdings dem Verantwortungsbewusstsein der Automobilisten förderlich sind, darf zumindest hinterfragt werden. Zudem sind bei einigen Systemen Weiterentwicklungen zu erwarten, die mit Tempodrosselungen und ähnlichem aktiv ins Geschehen eingreifen.

 

Zum Beispiel müssen alle ab 7. Juli in Verkehr gesetzten Personenwagen über eine Elektronik verfügen, die einen Fahrer ertappt, dessen Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit nachlässt. Sie ist bei Geschwindigkeiten ab 65 km/h aktiv, nicht abschaltbar und analysiert das Fahrverhalten via Sensoren. Dies können Lenkradbewegungen sein, die nicht mit dem Strassenverlauf beziehungsweise den vom Kameramodul erfassten Seitenmarkierungen der Fahrbahn übereinstimmen.

 

Das System misst auch die Dauer der Fahrt, die Tageszeit und das Blinkverhalten, etwa beim Spurwechsel. Es warnt, optisch und akustisch, wenn es fahrerische Veränderungen feststellt. Neu entwickelte Modelle müssen zudem nicht nur einen müden, sondern auch einen abgelenkten Fahrer erkennen können – zum Beispiel, wenn er sich mit dem Smartphone beschäftigt.

 

Die nächste Stufe des bestehenden Notbremsassistenten ist ein System zum Schutz von Fussgängern und Velofahrern. Es warnt wenn nötig vor diesen Teilnehmern auf der Strasse und leitet bei Bedarf eine Notbremsung ein. Dem nachfolgenden Verkehr wird dies mit blinkenden Bremsleuchten angezeigt. Steht das Fahrzeug, werden die Warnblinklichter eingeschaltet.

 

Ebenfalls Pflicht ist ein Unfalldatenschreiber, der Zusammenstösse rekonstruiert. Dabei handelt es sich um eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung. Der «Event Data Recorder» (EDR) soll nur nach einem Unfall ausgewertet werden können. Die Aufzeichnung erfolgt bei einem Unfall über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 250 Millisekunden nach dem Crash.

 

Vorderhand noch keine Pflicht ist die Wegfahrsperre, die nur nichtalkoholisierten Personen erlaubt, den Motor ihres Wagens zu starten. Neu müssen jedoch alle Neuwagen per standardisierter Schnittstelle für die Nachrüstung einer solchen Alco-Wegfahrsperre vorbereitet sein.

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