Automobil

Neues Gesetz: Fahren mit Tageslicht wird obligatorisch

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Ab 1. Januar 2014 ist es in der Schweiz obligatorisch, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Das hat das Parlament im Rahmen des «2. Via Sicura-Paketes» beschlossen. Alle Fahrzeuge, deren Lichter nach dem Drehen des Zündschlüssels automatisch einschalten, erfüllen diese Vorschrift bereits.

 

Bisher wurde Fahren mit Licht am Tag vom Bund lediglich empfohlen. Wichtig: Das Fahren mit «Positionslichtern» (Standlicht) genügt nicht.

 

Fahren mit Licht am Tag ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Bei gleissendem Sonnenlicht oder bei bedecktem Himmel kann es auch am Tag vorkommen, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug schlecht zu erkennen ist. Das führt immer wieder zu schweren Unfällen. Mit Hilfe des Tagfahrlichts kann insbesondere an Einmündungen und Kreuzungen das Unfallrisiko vermindert werden. Letztlich geht es um «sehen und gesehen werden».

 

Gemäss dem geltenden europäischen Recht müssen sämtliche seit 2011 produzierten Neuwagen mit Tagfahrlichtern ausgestattet werden, die sich beim Starten des Motors automatisch einschalten.

 

Bei älteren Fahrzeugen können auch die herkömmlichen Abblendlichter als Tagfahrlicht dienen. Um eine Busse zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei solchen Modellen die Abblendlichter an den Motor zu koppeln, so dass diese bei der Zündung automatisch eingeschaltet werden.

 

Der TCS hat mit Unterstützung der Automobilimporteure eine Liste erstellt. Sie zeigt auf, welche Fahrzeugmodelle über ein Tagfahrlicht verfügen oder bei welchen Modellen die Abblendlichter mit der Zündung gekoppelt werden können (mit oder ohne Unterstützung eines Garagisten).

 

Es ist auch möglich, ein Fahrzeug nachträglich mit Tagfahrleuchten auszurüsten, die beim Starten des Motors automatisch eingeschaltet werden. Der TCS veröffentlicht in Kürze die Testresultate verschiedener Modelle von entsprechenden Tagfahrleuchten für den Selbsteinbau oder für die Montage durch Garagen.

Was sind Tagfahrleuchten?

 

Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden, gut erkennbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig Energie, da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind.

 

Hingegen bleibt die Verpflichtung, in einem Tunnel, bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, starker Regen, stark bedeckter Himmel usw.) sowie nachts die Abblendlichter einzuschalten.

 

Die Fahrzeughersteller verwenden als Tagfahrleuchten vermehrt LED-Leuchten, da diese sparsamer sind und eine längere Lebensdauer aufweisen.

 

Es ist übrigens möglich, ein Fahrzeug nachträglich mit speziellen Tagfahrleuchten auszurüsten. Die Verwendung der Tagfahrleuchten schont die übrigen Lichter.

 

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