Dennis Schneider (Text)
780 PS, 98 Kilometer und nun ein Fall für den Gerichtsvollzieher: Ein Lamborghini Aventador Ultimae Roadster ist das Spitzenlos einer Justizauktion am 24. Oktober 2026 im Mercedes-Benz Museum in Stuttgart. Versteigert werden 15 Autos, drei Motorräder und vier Luxusuhren – darunter vier Lamborghini.
Der grüne Aventador aus dem Jahr 2022 gehört zu einer auf 250 Exemplare limitierten Serie. Sein Startpreis beträgt 380 000 Euro, die Katalogschätzung reicht bis 790 000 Euro. Das Classic-Data-Kurzgutachten bewertet seinen Zustand mit der Note 1. Der letzte Service erfolgte im Januar 2025 bei 95 Kilometern; seither kamen laut Katalog ganze drei Kilometer dazu.
Auch der Huracán STO hat kaum Strasse gesehen: 71 Kilometer stehen einem Startpreis von 130 000 Euro gegenüber. Der Urus Performante mit 20 981 Kilometern wird mit 90 000 Euro aufgerufen. Zum gleichen Startpreis gibt es einen Huracán Super Trofeo EVO2 mit 620 PS. Der reine Rennwagen besitzt keine Strassenzulassung; sein Motor wurde bei der Begutachtung nicht gestartet.
Die Fahrzeuge stammen aus verschiedenen Strafverfahren. Ein Teil der Auktionsobjekte führt laut dpa zu einem mutmasslich verheimlichten Krypto-Erbe. Eine Frau soll Kryptowerte aus dem Nachlass ihres Bruders abgezweigt und gegenüber den Steuerbehörden verschwiegen haben, um Erbschaftssteuer zu hinterziehen. Das Vermögen des Verstorbenen soll laut Landeskriminalamt rund 100 Millionen Euro betragen haben.
Zwei Männer sollen bei der Verschleierung geholfen und dafür jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe erhalten haben. Eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart brachte die Ermittlungen ins Rollen. Bei Durchsuchungen im März 2026 wurden Kryptowerte im damaligen Wert von rund 64 Millionen Euro sowie Autos, Motorräder und Uhren beschlagnahmt.
Welche Fahrzeuge der Auktion zum Krypto-Fall gehören, wird nicht einzeln offengelegt. Die Versteigerung bündelt mehrere Verfahren, darunter bereits abgeschlossene wegen Drogenhandels. Für die Beschuldigten in laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Teil der Gegenstände wird schon während laufender Strafverfahren verkauft, um Wertverluste und hohe Aufbewahrungskosten zu vermeiden. Der Erlös bleibt zunächst für das Verfahren gesichert.