Carrosserie- und Fahrzeugbau

AIRC: Der Weltverband der Carrossiers tagte in Schottland

stop view
/
      ozio_gallery_fuerte

       

      VSCI-Zentralpräsident Hans-Peter Schneider und VSCI-Geschäftsführer Guido Buchmeier eilen momentan wieder von Anlass zu Anlass. Zu den aktuellen Stationen der beiden zählte in den letzten Tagen neben Winterthur (VIP-Einweihungsfeier für Fachschule der Carrossiers) auch Edinburgh (Schottland), wo die Generalversammlung des Weltverbandes der Karosserie- und Fahrzeugbauer (Association Internationale des Réparateurs en Carrosserie, kurz AIRC) über die Bühne ging. Hans-Peter Schneider ist nicht nur VSCI-Präsident, sondern in dieser Funktion auch beim AIRC tätig.

       

      Eines der Hauptthemen der Generalversammlung, die unter anderem von den Delegierten aus 12 AIRC-Ländern besucht wurde, war das Monopol der Automobilhersteller auf Carrosserie-Ersatzteile. Der Grund, warum die Autobauer im Markt damit durchkommen: In einigen europäischen Ländern wie Deutschland geniessen sie das Recht, ihre Teile im Hinblick aufs Design schützen zu können. «Damit wird der Wettbewerb und das Recht verhindert, nicht originale Teile kaufen zu dürfen, was mit Sicherheit nicht im Interesse von Endkunden und Werkstätten ist», führte Schneider in seiner Ansprache aus.

       

      Für viel Diskussionsstoff sorgten weiter die Themen Schadenslenkung und Schadensabwicklung. Im Interesse des Internationalen Verbandes liegt es, hier den Wettbewerb zwischen den freien Werkstätten und denjenigen der Automobilhersteller zu sichern. Vor allem bei jüngeren Fahrzeugen, die immer häufiger in die freien Werkstätten kommen, spielt die Schadenslenkung eine wichtige Rolle. «Mit der Datenhoheit über Fahrzeugdaten durch die Automobilhersteller erhält das Thema ungeahnte Dimensionen. Denn derjenige, der die Datenhoheit hat, kann Fahrzeuge und Besitzer lenken und steuern», führte Schneider aus. Auch hier müsse es, so der Präsident, im Sinne der AIRC sein, dass der Wettbewerb zwischen den Werkstattsystemanbietern europäisch sichergestellt ist.

       

      IRC-Generalsekretär Klaus Weichtmann informierte noch darüber, dass die beiden Logos von AIRC und Eurogarant vor wenigen Wochen als Wort- und Bildmarke beim Europäischen Harmonisierungsamt rechtlich geschützt worden sind. Dass heisst, beide Signete dürfen ausschliesslich von Mitgliedsverbänden und Mitgliedswerkstätten verwendet werden.

      Neuste Artikel: Carrosserie- und Fahrzeugbau