Von Dennis Schneider (Text)
Die Sache ist entschieden: Innerorts bleibt Tempo 50 auf den Hauptachsen die Regel. Tempo 30 gibt es nur dort, wo es Sinn macht – in den Quartieren oder aus Gründen der Sicherheit. Das ist vernünftig, weil es den Verkehrsfluss erhält und verhindert, dass Autos durch Wohnstrassen ausweichen.
Das Parlament wollte Klarheit, der Bundesrat liefert die Umsetzung in der Verordnung. Damit wird festgelegt, dass Geschwindigkeitsvorschriften Sache des Bundes bleiben – nicht der Gemeinden, die gerne flächendeckend bremsen würden.
Wir begrüssen diesen Entscheid. Er schützt die Hierarchie der Strassen, entlastet Quartiere, sichert Rettungswegen freie Fahrt und sorgt dafür, dass auch ÖV und schnelle E-Bikes nicht in Schritttempo verkommen.
Schon 2001 hat das Stimmvolk mit fast 80 Prozent Nein zur VCS-Initiative gesagt, dass flächendeckendes Tempo 30 keine Lösung ist. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Kurz gesagt: Tempo 50 bleibt, wo es hingehört – auf den Hauptstrassen. Tempo 30 dort, wo es sinnvoll ist. Ein Kompromiss, ja. Aber einer, der funktioniert.