Automobil
Achtung, Gefahr: Strassen sind im September eine Rutschbahn
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Ende September wird der Mais geerntet. Weil die Nächte dann bereits feucht sind und zudem die Regenwahrscheinlichkeit steigt, bringen die Erntemaschinen den matschigen Boden vom Acker auf die Strasse. Das heisst für alle Verkehrsteilnehmer: Grosse Rutschgefahr. Nebel, Laub und Nachtfrost machen die Fahrbahn zusätzlich glatt.
«Nasse Erde kann genauso glatt sein wie eine schneebedeckte Fahrbahn», sagt Eberhard Lang von «TÜV Süd». Die Reifen haben in beiden Fällen nur noch rund ein Fünftel der Haftung, die sie bei trockenem Asphalt bieten. Während bei Schnee in der Regel vorsichtig gefahren wird, ist die Gefahr verschmutzter Strassen nur wenigen Autofahrern bewusst. Die Experten von «TÜV Süd» geben deshalb die folgenden Fahrtipps.
Laub: Ähnlich rutschig wie Erde und Schnee ist nasses Laub. Im Herbst also generell: Tempo drosseln. Zusätzlich können die Blätter Schlaglöcher, Steine und andere Hindernisse verdecken.
Regen: Während des ersten Regens nach längeren Trockenperioden drohen auf den Strassen neben Aquaplaning Schmierfilme. Sie entstehen aus einem Gemisch aus Staub, Reifenabrieb und ähnlichen Verschmutzungen, was bei Kontakt mit Wasser mitunter richtige Schaumränder bildet – ein untrügliches Zeichen für Rutschgefahr.
Frost: Je nach Region und Wetter tritt spätestens im Oktober der erste Frost auf. Gut, wenn Fahrer und Auto darauf vorbereitet sind. Winterreifen sind bei Reif, Eis und Schnee Pflicht und eine vorausschauende Fahrweise ebenso. Unterhalb von minus drei Grad muss ausser bei sehr trockener Witterung stets mit Glätte gerechnet werden. Besondere Gefahr droht auf Brücken, Waldschneisen und Strasseneinschnitten.
Nebel: Viele Unfälle werden im letzten Jahresquartal verursacht, das ist erwiesen. Vorsichtige Fahrer kennen die Gefahren von Nebel, aber nur wenige halten sich an diese einfache Regel: Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nur wenn weniger als 50 Meter Sicht vorhanden ist, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet sein. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist schon früher zulässig: Ausser bei Nebel auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schneefall.
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