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VW-Dieselskandal: Für die Chefs geht es nun ans Ersparte

 

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat sich mit dem früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn auf Schadensersatz in der Höhe von 11,2 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Dieselthematik geeinigt. Der Aufsichtsrat stimmte zudem einer Vereinbarung über eine Summe von 4,1 Millionen Euro durch den ehemaligen Konzernvorstand und Vorstandsvorsitzenden der Audi AG, Rupert Stadler, zu. Der ehemalige Audi-Vorstand Ulrich Hackenberg war nicht zu einer Einigung bereit, weshalb gerichtliche Schritte gegen ihn vorbereitet werden sollen.

 

Die Schadensersatzleistungen gehen zurück auf die im Oktober 2015 durch den Aufsichtsrat eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Dieselkrise. Im Ergebnis hatte das Gremium im März beschlossen, Martin Winterkorn und Rupert Stadler wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt. Die Hauptversammlung, die für den 22. Juli einberufen wird, muss den Vereinbarungen noch zustimmen.

 

VW hat in diesem Zusammenhang auch eine Einigung über Entschädigungszahlungen aus der Managerhaftpflichtversicherung erzielt. Die D&O-Versicherer werden eine Summe von 270 Millionen Euro erbringen. Im Auftrag des Aufsichtsrats hatte eine Anwaltskanzlei eine umfassende Prüfung von Haftungsansprüchen durchgeführt und dem Gremium im März die Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Es war die umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

 

Als Ergebnis dieser Untersuchung steht nach Überzeugung des Aufsichtsrats fest, dass Winterkorn seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, indem er es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterliess, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2.0 TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Ausserdem hat der ehemalige VW-Chef es unterlassen, dafür zu sorgen, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-Behörden umgehend wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet werden.

 

Rupert Stadler hat nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in der Zeit ab dem 21. September 2016 unterliess, dafür zu sorgen, dass von Audi entwickelte Dieselmotoren (3.0 und 4.2), die in EU-Fahrzeugen von VW, Audi und Porsche verbaut waren, im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden.

 

Auch die Audi- und Porsche-Aufsichtsräte haben sich mit den Ergebnissen aus den Untersuchungen befasst und ihre Beschlussfassungen auf Gutachten der Kanzlei gestützt, in denen fahrlässige Pflichtverletzungen festgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde eine Einigung mit dem ehemaligen Audi-Vorstand Stefan Knirsch über eine Summe von 1 Million Euro und dem früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz (1,5 Mio Euro) erzielt. Sämtliche Einigungen erfolgten jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Vorstände.

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